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Bei der Genehmigung von Brandschutzkonzepten wird durch die überwachenden Behörden immer öfter die Benennung eines “ Fachbauleiter Brandschutz” gefordert. Oft liegt eine Sicherstellung dieser Funktion auch ohne bauaufsichtliche Zwangsanforderung im Interesse des Bauherrn. Im Sinne einer konsequenten Qualitätssicherung ist die brandschutztechnische Bauüberwachung ein logischer Baustein. Die Fachbauleitung Brandschutz gewährleistet die Qualitätsüberwachung der handwerklichen Ausführung brandschutztechnisch relevanter Bauteile , deren Einbau entsprechend den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung und überwacht die fachgerechte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Auf Grund von organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen sollten diese brandschutztechnischen Qualitätssicherungsmaßnahmen auch während der Nutzungsphase zur Erhaltung des Sicherheitsniveaus konsequent fortgesetzt werden
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Die Fachbauleitung Brandschutz wird in drei Kategorien angeboten
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Kategorie I : Prüfung der Übereinstimmung zw. Brandschutzkonzept u. Ausführung
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Kategorie II : Aufbauend auf Kategorie I - stichprobenhafte Kontrolle der Ausführung entsp. Leistungsbild AHO LPH 8
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Kategorie III: Ergänzend zu I/II erfolg eine vollständige Prüfung aller brandschutztechnisch relevanten Bauteile und -gruppen. Orgasnisatorische Abstimmung zur Weiterbearbeitung durch den Brandschutzbeauftragten
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Referenzen >>>>
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PLANUNGSLEISTUNGEN
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