Die Brandschutzunterweisung ist für Betriebsangehörige von Industriebetrieben, Verkaufs- und Versammlungsstätten aber auch von Krankenhäusern, Schulen u.ä. Einrichtungen durchzuführen.
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach ist in Abständen von höchstens 2 Jahren über die Lage und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu belehren.
Die Brandschutzschulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
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