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Ganzheitliche Brandschutzkonzepte
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Eine große Anzahl von Gebäuden und Bauprojekten ist lt. Gesetzgeber als Sonderbau einzustufen. Weil diese Gebäude häufig von den brandschutztechnischen Schutzzielen abweichen, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Brandschutzkonzepte mit den erforderlichen Bauantragsunterlagen eingereicht werden. Bautechnische und sicherheitsorganisatorische Komponenten der brandschutztechnischen Planung werden in ein brandschutztechnisches Sicherheitskonzept eingearbeitet. Ziel ganzheitliche Brandschutzkonzepte sollte es sein, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.
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