PEB PEB ENERGIEBERATUNG
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Brandschutzprävention
DIN ISO 23601  Fluchtplan
Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Brandschutzplanung

PEB Planungsgruppe Energie - Brandschutz

Sachverständigenbüro   Dipl.-Ing. S.Thiele          zert. Sachverständige EIPOS

Brandschutzbeauftragter
Brandschutzkonzepte

Ganzheitliche Brandschutzkonzepte

Eine große Anzahl von Gebäuden und Bauprojekten ist lt. Gesetzgeber als Sonderbau einzustufen. Weil diese Gebäude häufig von den brandschutztechnischen Schutzzielen abweichen, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Brandschutzkonzepte mit den erforderlichen Bauantragsunterlagen eingereicht werden. Bautechnische und sicherheitsorganisatorische Komponenten der brandschutztechnischen Planung werden in ein brandschutztechnisches Sicherheitskonzept eingearbeitet. Ziel ganzheitliche Brandschutzkonzepte sollte es sein, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen  nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.

Die Erfordernis von Brandschutzkonzepten (Brandschutzgutachten) wird in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich ausgelegt. In der Regel sind diese jedoch für Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen von Sonderbauten vorgeschrieben. Die im Brandschutzkonzept zu erstellenden Nachweise sind in § 9 der BauPrüfVO geregelt.

Referenzen >>>>

Feuerlöschtraining

PLANUNGSLEISTUNGEN

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DIN ISO 23601

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BRANDSCHUTZKONZEPTE

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