PEB PEB ENERGIEBERATUNG
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Brandschutzprävention
DIN ISO 23601  Fluchtplan
Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Brandschutzplanung

PEB Planungsgruppe Energie - Brandschutz

Sachverständigenbüro   Dipl.-Ing. S.Thiele          zert. Sachverständige EIPOS

Brandschutzbeauftragter

UNSER SERVICE :

Wir erstellen für Sie zeitnah die von Ihnen benötigten Planzeichnungen und Aushänge und übernehmen für Sie die fortlaufende Aktualisierung und die Abstimmung mit Feuerwehren und den beauflagenden Behörden der jeweiligen Bundesländer.

Erstellung von Planzeichnungen und öffentlichen Aushängen

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Feuerwehrplan nach DIN 14095

In Baugenehmigungsverfahren werden von den Feuerwehren oft Feuerwehrpläne nach 14095 gefordert. Diese Pläne, auch Feuerwehreinsatzpläne genannt, stellen die Örtlichkeiten für den Einsatz der Feuerwehr verbessert dar . Um den Einsatz der Feuerwehr wirkungsvoller und schneller zu gestalten fordert die DIN 14095 die Darstellung von feuerwehrrelevanten Gegebenheiten wie z.B Lagerung von Gefahrstoffen, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Feuerwehraufzug ,Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug, Bedieneinrichtungen,  Löschwassereinspeisung und -entnahme,  Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage. 

Fluchtwegeplan nach Arbeitstättenverordnung, BGV A8 / DIN 4844-3 / DIN ISO 23601 und branchenspezifischen Erfordernissen

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus § 4 Arbeitsstättenverordnung. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein. Ausreichend groß bedeutet, dass Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind.

Brandschutzordnungen und Brandschutzpläne nach E DIN 14096

In jedem Betrieb ist eine Brandschutzordnung erforderlich, in einigen Bereichen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung einer Brandschutzordnung vor ! Gemäß DIN 14096 wird zwischen Teil A, B und C unterschieden. Der zum Aushang bestimmte Teil A regelt nur das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten, Bewohner und Besucher gleichermaßen. Teil B ist für Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Ist für den Betrieb ein Brandschutzbeauftragter bestellt, sollte auch eine Brandschutzordnung Teil C vorhanden sein.

Brandschutzkonzepte Fluchtpläne Rettungswegeplan Feuerwehrpläne Evakuierungsberechnung RWA-Anlagen Konzept Brandschutz Feuerwehrpläne 2.Rettungsweg prüffähiges Brandschutzkonzept Brandlastberechnung Brandschutzpläne

Feuerlöschtraining

PLANUNGSLEISTUNGEN

Flucht-u.Rettungspläne

DIN ISO 23601

Fluchtplan

FEUERWEHRPLÄNE

DIN 14095

Feuerwehrplan

BRANDSCHUTZKONZEPTE

Brandschutzkonzept
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ZUM GEBURTSTAG DER PRINZESSIN BRANNTEN TAUSENDE VON KERZEN ...

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SCHÜTZEN SIE IHR KIND VOR VERBRENNUNGEN !

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